Umgang mit der Impressumspflicht bei der WOM GmbH

2013 haben wir unsere Partner postalisch über die neusten Urteile laut § 5 Abs. 1 TMG, Abschnitt 2 - Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 - 6) in Bezug auf die Ausweisung der Impressumsangaben und die Einhaltung der geltenden Paragraphen aus dem Telemediengesetz hingewiesen.

Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Partnerunternehmen, die Fahrzeuge in die WOM einstellen, dass Sie uns Ihre Impressumsdaten umgehend mitgeteilt haben. Wir freuen uns somit den rechtlichen Bestimmungen des Telemediengesetzes Rechnung zu tragen und diese im vollen Umfang einzuhalten.

Auf dem BVSK-Tag in Potsdam am 20. Juni stellen wir Ihnen auf unserem Stand gerne vor, wie wir mit dieser gesetzlichen Vorschrift vorbildlich umgehen. Des Weiteren werden auf dem diesjährigen BVSK Sachverständigen-Tag wieder aktuelle Themen und zukünftige Trends rund um das Unfallwagengeschäft und den Kfz-Sachverständigen vorgestellt und diskutiert.