Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der WOM WreckOnlineMarket GmbH (www.womauktion.com)

 

Vorbemerkung

Wir, die WOM WreckOnlineMarket GmbH, Windeckstraße 15, 76135 Karlsruhe, Deutschland, Amtsgericht Mannheim HRB-Nr.: 718813 („wir“, „uns“, „WOM“), betreiben unter der Internetadresse www.womauktion.com eine Auktionsplattform für gewerbliche Abnehmer von gebrauchten und beschädigten Fahrzeugen (nachfolgend „Plattform“).

Die Funktionsweise der Plattform lässt sich vereinfacht wie folgt beschreiben:

  • Versicherungen, Sachverständige, Flotteninhaber und sonstige gewerblich handelnde Unternehmen (nachfolgend „Einsteller“) können sich auf der Plattform registrieren, um Fahrzeuge in die Plattform einzustellen, für die ein Restwert ermittelt werden soll. Der Restwert wird durch die für das eingestellte Fallfahrzeug abgegebenen Kaufangebote ermittelt, die von den auf der Plattform registrierten Händlern und Verwertern (nachfolgend „Bieter“) abgegeben wurden. Nach dem Ende der Auktion kann der Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs entscheiden, ob er das Fahrzeug an einen der Bieter verkaufen möchte. Einsteller und Bieter werden nachfolgend zusammen als „Nutzer“ bezeichnet.
  • Unter dem Begriff „Fahrzeug“ im vor- und nachstehenden Sinne soll jedes Kraftfahrzeug einschließlich Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Maschinen oder zugehörige Fahrzeugteile verstanden werden, die die Einsteller auf unserer Plattform einstellen.
  • WOM stellt mittels der Plattform die Funktionalitäten nach Maßgabe dieser AGB bereit, die es ermöglichen, Fahrzeuge einzustellen und Gebote darauf abzugeben. Ferner unterstützt WOM bei der Ermittlung des Restwertes und der ggf. nachfolgenden Abwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Bieter und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs. Die Kaufverträge zwischen den Bietern und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs werden außerhalb der Plattform direkt zwischen diesen geschlossen. Der Erwerb von Fahrzeugen durch Bieter mit Sitz im Ausland erfolgt hierbei über einen Zwischenerwerb des jeweiligen Fahrzeugs durch unsere Service Gesellschaft WOM Service GmbH, die nach dem Zwischenerwerb das Fahrzeug dann an den jeweiligen Bieter veräußert.

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Für die Nutzung der Plattform gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“), soweit diese nicht durch zwingendes abweichendes Recht (z.B. gesetzlich zwingende Vorschriften oder Individualabreden nach § 305b BGB) überlagert werden.

(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten unsere gesonderten Regelungen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung. Diese kann jederzeit über die Startseite unserer Webseite unter www.womauktion.com in ihrer aktuellen Fassung unter dem Link „Datenschutz“ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

(3) Im Einzelfall zwischen uns und den Nutzern getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von WOM maßgebend.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Nutzungsvertrag, Registrierung

(1) Um die Möglichkeit zu haben, die Funktionalitäten der Plattform zu nutzen, müssen sich Einsteller sowie Bieter auf der Plattform registrieren und mit uns einen Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB abschließen.

(2) Wir schließen einen Nutzungsvertrag nur mit solchen Nutzern, die die Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit („Gewerbliche Tätigkeit“) nutzen. Nichtgewerbliche, privat handelnde Nutzer sind auf der Plattform nicht zugelassen.

(3) Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages setzen wir im Einzelnen voraus, dass die für den jeweiligen Nutzer handelnde natürliche Person:

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • sich durch Vorlage einer Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweises, Reisepass) identifiziert (nachfolgend „Identifikationsnachweis“),
  • einen schriftlichen Nachweis für die Gewerbliche Tätigkeit erbringt (Kopie der Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares Dokument (nachfolgend „Nachweis Gewerbliche Tätigkeit“), und
  • falls der Nutzer seinen Sitz in der Europäischen Union hat, die Umsatzsteuer-ID mitteilt.

(4) Schließlich setzen wir für den Abschluss des Nutzungsvertrages voraus, dass der Nutzer bzw. die für den Nutzer handelnde natürliche Person uns mindestens folgende personenbezogenen Daten („Persönliche Daten“) vollständig und richtig zur Verfügung stellt:

Vor- und Nachname der für den Nutzer handelnden natürlichen Person, Firmenname des Nutzers, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie optional: Branche.

(5) Zum Abschluss des Nutzungsvertrages muss der Nutzer das auf der Plattform eingestellte Online- Registrierungsformular ordnungsgemäß und vollständig ausfüllen sowie den Identifikationsnachweis sowie den Nachweis Gewerbliche Tätigkeit hochladen oder WOM diese Nachweise per E-Mail an registrierung@womauktion.com zusenden. Durch das Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Registrieren“ wird der Registrierungsantrag an WOM übermittelt. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars sowie der Übersendung der vorstehenden Nachweise erhält der Nutzer eine Sendebestätigung für seinen Registrierungsantrag und einen Link, über den der Nutzer seine Registrierung bestätigen kann. Anschließend erhält der Nutzer an die von ihm angegebene E-Mail- Adresse die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu einem kostenfreien 14-tägigen Demo- Account, der einen ersten Einblick in die Plattform gewährt. Mit Zugang dieser E-Mail beim Bieter kommt der Nutzungsvertrag mit uns zustande. Die Funktionalitäten der Plattform sind für den Nutzer für die Dauer des 14-tägigen Demo-Accounts nur eingeschränkt verfügbar, insbesondere kann der Nutzer nicht auf Fahrzeuge bieten.

(6) Erst wenn WOM den Registrierungsantrag und die Nachweise vollständig geprüft und freigegeben hat, werden alle Funktionalitäten der Plattform für den jeweiligen Nutzer freigeschaltet. Für Bieter ist für die Freischaltung zudem erforderlich, dass diese die erste Jahresgebühr gemäß § 6 gezahlt haben. Über die jeweilige Freischaltung wird WOM die Nutzer per E-Mail informieren. Solange der Nutzer nicht den vollständigen Registrierungsantrag, den Identifikationsnachweis, den Nachweis Gewerbliche Tätigkeit an WOM übermittelt hat und die Bieter nicht die Jahresgebühr gezahlt haben, ist WOM nicht zur Freischaltung der Plattform verpflichtet. Unterbleibt die Übermittlung des vollständigen Registrierungsantrags sowie der vorgenannten Nachweise und/oder die Zahlung der Jahresgebühr trotz einer von WOM in Textform gesetzten letztmaligen und angemessenen Nachfrist, ist WOM berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer fristlos zu kündigen.

(7) Die Nutzer sind verpflichtet, im Rahmen der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen. Die Nutzer sind ferner verpflichtet, WOM Änderungen hinsichtlich ihrer persönlichen Daten und sonstigen Angaben unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Änderung oder Verlust der Eigenschaft ihrer Gewerblichen Tätigkeit oder Änderung ihrer Umsatzsteuer-ID. Verstößt ein Nutzer gegen die vorstehenden Verpflichtungen zur unverzüglichen Mitteilung von Datenänderungen, sind wir berechtigt, den betreffenden Nutzer vorübergehend von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen, bis alle Angaben nachgeholt sind.  Unterbleibt die Übermittlung der Änderungen trotz einer von WOM in Textform gesetzten letztmaligen und angemessenen Nachfrist, ist WOM berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer fristlos zu kündigen.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) WOM unterhält und betreibt auf Grundlage des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser AGB die auf der Plattform vorhandenen Funktionalitäten, insbesondere die Funktionalitäten zur Durchführung des in § 4 geregelten Auktionsverfahrens.

(2) WOM stellt den Nutzern die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf die Plattform mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Plattform im Rahmen des Nutzungsvertrages zu nutzen. Die Plattform wird in einem Rechenzentrum zur Nutzung und zum Abruf durch die Nutzer bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die Plattform ist der Routerausgang des von WOM genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist WOM nicht verantwortlich. Die Anbindung des Nutzers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Nutzers erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages und liegt allein in der Verantwortung des Nutzers.

(3) WOM wird sich bestmöglich bemühen, den Zugang zur Plattform während der Hauptnutzungszeiten (werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) mit einer durchschnittlich jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von 95 % zu gewährleisten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform ist jedoch nicht geschuldeter Leistungsgegenstand. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb unseres Herrschaftsbereich stehen (z.B. Störungen des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen der Plattform und der Erreichbarkeit der Plattform auch unterhalb der durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von durchschnittlich 95 % führen, ohne dass dies eine vertragliche Pflichtverletzung unsererseits darstellt, soweit wir eine solche Vertragspflichtverletzung nicht schuldhaft herbeigeführt haben.

(4) WOM kann den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität unserer Server oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistung gegenüber allen Nutzern zwingend erforderlich ist. Die Einschränkung des Plattformzugangs kann insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“-Attacken oder sonstigen Angriffen von Cyberkriminellen) erforderlich sein und ist in diesem Fall zulässig, auch wenn hierdurch die jährlich durchschnittliche Verfügbarkeit gemäß § 3 Abs. (3) nicht erreicht wird.

(5) Soweit WOM neben den Funktionalitäten der Plattform sonstige Leistungen zur Abwicklung von Kaufverträgen zwischen den Einstellern und Bietern erbringt, insbesondere den WOM Abwicklungsservices (AWS), ist hierbei ein konkreter Erfolg von WOM nicht geschuldet. Vielmehr erfolgt die Leistungserbringung auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die konkreten Leistungsinhalte des WOM-Abwicklungsservices (AWS) sind im Übrigen auf der WOM Webseite unter https://www.womauktion.com/de/support/faq/ näher beschrieben.

(6) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit WOM vereinbart, schuldet WOM keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen.

 

§ 4 Pflichten und Haftung des Einstellers

Der Einsteller haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Einstelldaten, insbesondere Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen und Dokumentationen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Einsteller sichert zu, dass, soweit die der WOM zur Verfügung gestellten Daten von dritter Seite stammen, zur Veröffentlichung entsprechende Zustimmungserklärungen vorliegen.

Der Einsteller stellt die WOM von sämtlichen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die aus jeder fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Rechten Dritter resultieren, frei.

Der Einsteller haftet gegenüber der WOM sowie einem etwaigen Bieter für die Richtigkeit der der WOM übermittelten Angaben. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Zustand der einzelnen Fahrzeuge, angegebene Ausstattungsmerkmale wie Zubehör oder Extras.

Soweit die WOM aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben von dritter Seite her in Anspruch genommen wird, stellt der Einsteller die WOM von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen frei.

Der Einsteller ist damit einverstanden, dass die WOM den Namen des Einstellers dem Bieter bekannt gibt, wenn der Bieter nicht offensichtlich unbegründete Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der verkauften Fahrzeuge geltend macht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.

 

§ 5 Auktionsverfahren, Ermittlung des Restwertes und Kauf der Fahrzeuge

(1) Während einer Auktion auf der Plattform können die Bieter auf das jeweilige Fahrzeug ein Kaufangebot abgeben. Jedes Kaufangebot versteht sich brutto, also inklusive der ggf. vom Bieter bei einem Kauf des Fahrzeugs zu entrichtender Umsatzsteuer. Der Bieter ist verpflichtet, alle Einstelldaten und ggf. Zusatzinformationen vor Gebotsabgabe sorgfältig zu prüfen. Solange die Auktion noch nicht beendet ist, kann der jeweilige Bieter ein Kaufangebot erhöhen oder auch stornieren. Die Gebotsabgabe durch den Bieter erfolgt durch Anklicken der hierfür auf der Plattform vorgesehenen Schaltfläche. Alle bei Beendigung der Auktion abgegebenen und nicht stornierten Gebote sind für einen Zeitraum von 21 Kalendertagen verbindlich („Gebotsbindungsdauer“). Die vorgenannte Gebotsbindungsdauer läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Auktion. Die Gebote gelten als rechtsverbindliches Angebot des Bieters zum Kauf des Fahrzeugs zum jeweilig gebotenen Preis.

(2) Der Restwert des Fahrzeugs wird anhand des höchsten während der Dauer der Auktion abgegebenen Gebots („Höchstgebot“) ermittelt.

(3) Der Eigentümer bzw. Halter des eingestellten Fahrzeugs ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug an den Bieter zu verkaufen, der das Höchstgebot abgegeben hat. Vielmehr kann der Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs frei entscheiden, ob er überhaupt und wenn ja, mit welchem Bieter er einen Kaufvertrag schließt. Durch die Annahme des Gebots durch den Eigentümer bzw. Halter kommt zwischen ihm und dem Bieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dies verpflichtet sodann den Bieter zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Fahrzeugs. Entscheidet sich der Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs innerhalb der Gebotsbindungsdauer dazu, das eingestellte Fahrzeug an einen der Bieter zu verkaufen, teilt er dies WOM mit. WOM wird hiernach den Bieter informieren und die Parteien beim Abschluss des Kaufvertrages unterstützen. Hat der vom Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs ausgewählte Bieter seinen Sitz im Ausland, ist die WOM Service GmbH berechtigt, das Gebot des ausländischen Bieters anzunehmen und das betreffende Fahrzeug zu Zwecken des Zwischenerwerbs zu erwerben, um dieses dann zeitgleich an den ausländischen Bieter weiter zu veräußern; auch diese Kaufverträge werden außerhalb der Plattform geschlossen.

(4) Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem jeweiligen Bieter erhält der Bieter den Kaufvertrag sowie die zugehörige Rechnung von WOM übersandt. Ab dem Zugang des Kaufvertrages und der Rechnung ist der Bieter verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von sechs (6) Werktagen bei dem vom Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs benannten Ort abzuholen. Hält der Bieter diese Frist nicht ein, fallen für den Bieter ggf. zusätzliche Standgebühren an. Der Bieter trägt die volle Verantwortung für den Abtransport des Fahrzeugs. Der Bieter ist sich bewusst, dass die Fahrzeuge ggf. nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr für eine Bewegung im öffentlichen Straßenverkehr geeignet oder zugelassen sind. Je nach Fahrzeug hat der Bieter bei Abholung entsprechende Maßnahmen zu treffen, um einen sicheren Abtransport der Fahrzeuge, z.B. durch geeignete Pkw-Transporter, zu gewährleisten. Der Abtransport vom Stellplatz erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Bieters.

(5) Der Bieter oder mit der Abholung beauftragte Personen haben das Fahrzeug nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort auf erkennbare Abweichungen von den eingestellten Beschreibungen zu überprüfen. Weicht der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs erheblich von den eingestellten Angaben bzw. den Angaben im Abholauftrag ab, so ist der Käufer verpflichtet, dies der WOM unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Reklamationsgründe sind in jedem Fall auf einem Übergabeprotokoll detailliert zu erfassen und nach Möglichkeit quittiert und unter Beifügung von Fotografien zu dokumentieren.

(6) Reklamationen sind unverzüglich geltend zu machen; unverzüglich im Sinne dieser Bestimmung, heißt entweder unmittelbar bei Abholung oder für den Fall, dass das Fahrzeug durch Dritte abgeholt wird, unmittelbar nach Ankunft des Fahrzeugs beim Bieter. Dem Verkäufer ist dabei die Möglichkeit zur Nachbesichtigung einzuräumen.

(7) Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn eine Nachbesichtigung z. B. durch den zwischenzeitlichen Weiterverkauf des Fahrzeugs nur unter erschwerten Bedingungen oder mit unverhältnismäßigem Aufwand erledigt werden kann. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer nachweislich auf sein Recht zur Nachbesichtigung verzichtet hat. Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn durch den Käufer oder Dritte nach Übergabe des Fahrzeugs Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nach Art und Umfang nicht nur unwesentlich sind.

(8) Nachverhandlungen über den Kaufpreis sind zu jeder Zeit untersagt und können als wesentliche Vertragsverletzung angenommen werden.

(9) Falls das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen nicht abgeholt ist, ist WOM berechtigt, nach vorheriger angemessener und fruchtloser Fristsetzung zur Abholung, das Fahrzeug auf Kosten des Käufers (siehe unsere Preisliste) erneut in die Plattform einzustellen oder zum Zwecke der Schadenminderung anderweitig anzubieten. Eine sich daraus ggf. ergebende negative Differenz zum ursprünglichen Gebot geht zu Lasten des Käufers. Voraussetzung für diese Kostenlast ist, dass WOM den Käufer von Ansprüchen des Verkäufers befreit, der Verkäufer also keine Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Käufer mehr geltend macht.

(10) Es obliegt allein dem Bieter, die Entscheidung zu treffen, ob und auf welches Fahrzeug er bieten möchte. WOM schuldet oder leistet gegenüber Bietern keine Beratung oder Auskunft oder Empfehlung. Wir empfehlen deshalb dem Bieter, sich vor der Entscheidung ggf. über die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Gebotsabgabe und eines Kaufvertragsabschlusses fachmännischen Rat einzuholen.

(11) Da WOM die Korrektheit der von den Einstellern mitgeteilten und auf der Plattform für das jeweilige Fahrzeug dargestellten Beschaffenheitsangaben nicht prüft, übernimmt weder WOM noch die WOM Service GmbH mit Ausnahme des Falles des Vorsatzes und der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, oder einer übernommenen Garantie eine Gewährleistung dafür, dass die aus dem Bereich des Einstellers stammenden Angaben zu den Fahrzeugen richtig und vollständig sind.

 

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Auf der Plattform befinden sich Inhalte (Texte, Fotografien, Software, etc.), die nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Inhalte können daher Gegenstand von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten sein. Die Rechte an diesen Inhalten stehen ausschließlich WOM und unseren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Inhalte dürfen nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Plattform verwendet werden. Darüber hinaus dürfen derartige Inhalte, insbesondere Texte und Fotografien, ohne ausdrückliche Einwilligung von WOM nicht bearbeitet, heruntergeladen, vervielfältigt, vermietet, verliehen, verpachtet, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise vertrieben werden.

 

§ 7 Vergütung, Preislisten, Zahlungsbedingungen

(1) Mit Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichten sich die Nutzer zur Zahlung der Gebühren, insbesondere der laufenden Jahresgebühren und der sonstigen Transaktionsgebühren, nach Maßgabe der jeweils für die Einsteller und Bieter geltenden Preislisten. Es gelten die nachfolgenden auf der WOM Webseite veröffentlichten Preislisten:

(2) Für Bieter wird mit Abschluss des Nutzungsvertrages eine nicht-erstattungsfähige Jahresgebühr gemäß der bei Abschluss des Nutzungsvertrages gültigen Preisliste für Bieter zur Zahlung fällig. Sobald die Zahlung der Jahresgebühr bei uns eingegangen ist, schalten wir alle Funktionalitäten der Plattform für den Bieter frei.

(3) Die Jahresgebühren der Bieter sind jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zahlbar und innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Auch die sonstigen in den Preislisten aufgeführten Gebühren werden jeweils innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Die Nutzer können Rechnungen mittels der von WOM angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Soweit mit WOM im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge durch Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene WOM-Konto zu begleichen. Alle Bankgebühren sind von den Nutzern zu tragen, insbesondere Gebühren für Auslandsüberweisungen, die Rückgabe von Lastschriften oder sonstige vergleichbare Gebühren. WOM behält sich vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(5) Kommt ein Nutzer mit der Zahlung von Gebühren in Verzug, sind die offenen Rechnungsbeträge während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(6) Alle im Rahmen des Nutzungsvertrages zu zahlenden Gebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer oder sonstige Abgaben.

(7) Bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern ist WOM berechtigt, die Preise und Gebühren anzupassen. WOM wird den Nutzern die Änderung spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Nutzer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist sowohl WOM wie der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als drei Prozent (3 %) des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

(8) Der Nutzer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber WOM nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen WOM gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.

 

§ 8 Besondere Nutzungsbedingungen für die Plattform

(1) Sowohl der Benutzername als auch das Passwort des Zugangs zur Plattform sind vertraulich zu behandeln. Die Nutzer sind verantwortlich für alle Aktivitäten und Handlungen, die unter ihrem Benutzernamen bzw. Passwort vorgenommen werden. Die Nutzer werden WOM unverzüglich benachrichtigen, wenn ihr Benutzername, Passwort oder Zugang unautorisiert genutzt wird oder ein sonstiger Sicherheitsverstoß vorliegt. Die Nutzer haben ferner sicherzustellen, dass sie sich nach jeder Benutzung der Plattform ordnungsgemäß abmelden. Für Schäden, die aus einer Verletzung der für die Nutzer in diesem § 7 statuierten Pflichten resultieren, sind wir nicht verantwortlich.

(2) Wenn sich Nutzer auf unsere Plattform einloggen, verpflichten sie sich, jederzeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere ist es untersagt, rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu verbreiten, urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen und belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

(3) Die Nutzer verpflichten sich ferner, zu keinem Zeitpunkt etwas zu unternehmen, was die Sicherheit unserer Plattform gefährden oder schädigen könnte. Insbesondere ist es untersagt, in unser Datennetz einzudringen oder dies zu versuchen (Hacking), unverlangte Massen-Mails zu versenden (Spamming), Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur unserer Server oder Netze führen oder führen können.

(4) Der Nutzer wird die Systeme, mit denen er auf die Plattform zugreift, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen schützen und diese Maßnahmen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Plattform und die von WOM für die Plattform genutzten Systeme unversehrt bleiben, insbesondere vor Zugriffen von unberechtigten Dritten, Viren, Trojanern oder ähnlichen Schadprogrammen.

 

§ 9 Kündigung des Nutzungsvertrages, Kündigungsfolgen, Sperrung des Zugangs

(1) Der Nutzungsvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Er kann vom Nutzer oder von WOM ordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Schriftform (Brief, Fax oder Mail) erfolgen, für die Frist ist das Datum der Absendung (beim Brief durch den Poststempel nachgewiesen) maßgeblich. Soweit ein Bieter dieses Kündigungsrecht ausübt, wird die bereits von ihm gezahlte Jahresgebühr nicht erstattet. Kündigt WOM den Nutzungsvertrag, wird WOM dem Bieter die Jahresgebühr pro rata temporis erstatten.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung dieses Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund ist für WOM insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt und WOM daher eine Fortsetzung des Nutzungsvertrages nicht mehr zumutbar ist; in diesem Fall ist WOM nicht zur Erstattung der Jahresgebühr gemäß § 8 (1) verpflichtet.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief).

(4) WOM ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn WOM ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Zahlungsverzug des Nutzers). Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird WOM die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf schriftlich androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung von WOM vorgenommen werden, um die von WOM mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung nicht gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Sperrung des Zugangs zur Plattform gilt nicht zugleich als Kündigung des Nutzungsvertrages. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann WOM nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten. Der Anspruch von WOM auf Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

 

§ 10 Haftung

(1) Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haftet WOM – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ebenso bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den unter § 9 Abs. (3) geregelten Fällen unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Ansonsten haftet WOM bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (= Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von WOM jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch dann nicht, wenn von WOM ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen worden ist. Das gleiche gilt für mögliche Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.

(4) Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislastregeln geht mit dem Vorstehenden nicht einher.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Der Nutzer ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe von personenbezogenen Daten der Eigentümer bzw. Halter der Fahrzeuge an WOM und ggf. die WOM Service GmbH zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen.

(2) Personenbezogene Daten der Nutzer der Plattform und der Eigentümer bzw. Halter der auf der Plattform gehandelten Fahrzeuge werden von WOM erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Nutzungsvertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

(3) Dem Nutzer ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages mit dem Nutzer die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und sonstigen Kontaktdaten der Ansprechpartner der Nutzer und der Eigentümer bzw. Halter der auf der Plattform gehandelten Fahrzeuge erforderlich sind. WOM ist insbesondere berechtigt, die persönlichen Daten der Nutzer sowie die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und sonstigen Kontaktdaten der Eigentümer bzw. Halter der auf der Plattform gehandelten Fahrzeuge an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages (z.B. für Rechnungsstellung oder zur Erbringung des WOM-Abwicklungsservices (AWS)) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. WOM wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso- Unternehmen) weiterleiten. WOM wird den jeweils Betroffenen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Betroffenen betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der jeweilige Betroffene hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Betroffenen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der vorstehend beschriebenen Rechte ist WOM. Die primär für WOM zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstrasse 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der WOM Webseite unter dem Link „Datenschutz“ abrufbar.

 

§ 12 Änderung der AGB, Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich WOM vor, die AGB nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf den Nutzungsvertrag mit den Nutzern zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte des Nutzungsvertrages geändert werden und die Änderungen für die Nutzer zumutbar sind. WOM wird die Änderungen der AGB den Nutzern schriftlich mitteilen. Wenn die Nutzer gegenüber WOM den Änderungen nicht schriftlich oder in Textform binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für den zwischen WOM und dem Nutzer bestehenden Nutzungsvertrag ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge wird WOM die Nutzer bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass ein Nutzer die Änderungen nicht akzeptiert, sind sowohl WOM als auch der Nutzer dazu berechtigt, den Nutzungsvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Formklausel.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Nutzungsvertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Der Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist der Sitz von WOM in Karlsruhe, Deutschland.

 

Stand: November 2024